Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Wingmen Experts 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen: Wingmen Experts Björn Wesarg ul. Kazimierza Wielkiego 79/10 30-074 Kraków Poland Hauptsitz: ul. Kazimierza Wielkiego 79/10 30-074 Kraków Poland – nachfolgend „Wingmen Experts“ genannt – und ihren Kunden. (2) Die Angebote und Leistungen von Wingmen Experts richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. (3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsgegenstand (1) Wingmen Experts erbringt Beratungs-, Analyse-, Architektur-, Strategie-, Automatisierungs- sowie konzeptionelle Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen: Revenue Systems Go-to-Market-Architektur Vertriebs- und CRM-Systeme AI- und Automatisierungsprozesse Prozess- und Systemdesign technische und organisatorische Architekturberatung (2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Wingmen Experts keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg. (3) Insbesondere werden keine garantierten: Umsatzsteigerungen, Leadzahlen, Recruiting-Erfolge, Conversion-Raten, Pipeline-Werte, Skalierungserfolge, Einsparungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse geschuldet. (4) Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen erfolgt ausschließlich durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte. 3. Vertragsabschluss (1) Verträge können schriftlich, per E-Mail, elektronisch oder mündlich, insbesondere per Telefon- oder Videokonferenz, geschlossen werden. (2) Elektronische Kommunikation gilt als verbindlich. (3) Wingmen Experts ist berechtigt, zur Dokumentation und Beweissicherung Gespräche, Workshops oder Videokonferenzen aufzuzeichnen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. 4. Dienstleistungscharakter (1) Sämtliche Leistungen von Wingmen Experts erfolgen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Ein Werkvertrag wird nur dann geschlossen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Unterlagen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig bereitzustellen. (2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von Wingmen Experts. (3) Wingmen Experts ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, sofern erforderliche Mitwirkungen des Kunden ausbleiben. (4) Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine erforderliche Mitwirkung durch den Kunden, gilt das Projekt als pausiert. (5) Erfolgt innerhalb weiterer 30 Tage keine erforderliche Mitwirkung, ist Wingmen Experts berechtigt, das Projekt außerordentlich zu beenden und sämtliche bis dahin angefallenen Leistungen abzurechnen. 6. Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. (2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. (3) Wingmen Experts ist berechtigt, externe Zahlungsdienstleister und Zahlungsplattformen zur Zahlungsabwicklung einzusetzen. (4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen auch nach Ausführung des Zahlungsvorgangs oder nach Nutzung eines Zahlungslinks erstellt und übermittelt werden können. (5) Die Fälligkeit der Vergütung tritt unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung mit Zugang der Zahlungsaufforderung oder Bereitstellung des Zahlungslinks ein. (6) Bei Zahlungsverzug ist Wingmen Experts berechtigt: Leistungen auszusetzen, offene Nutzungsrechte zurückzuhalten, Projekte zu pausieren, sowie gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. 7. Zusatzleistungen und Fallback-Abrechnung (1) Leistungen außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfangs sind gesondert zu vergüten. (2) Sofern für zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen keine gesonderte Vergütungsregelung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis eines Stundensatzes von 200,00 € netto pro Stunde. (3) Zusatzleistungen, Mehraufwände oder Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Projektumfangs werden ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden erbracht und abgerechnet. (4) Der vorstehende Stundensatz gilt insbesondere für: Zusatzleistungen, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Abstimmungs- oder Supportleistungen, Leistungen außerhalb des vereinbarten Projektumfangs, Aufwände im Zusammenhang mit Projektabbrüchen, Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden. 8. Projektabbruch und Vertragsbeendigung (1) Beide Parteien können Verträge aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. (2) Bereits erbrachte Leistungen sowie reservierte Projektkapazitäten sind vollständig zu vergüten. (3) Im Falle eines Projektabbruchs oder einer vorzeitigen Vertragsbeendigung werden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung tatsächlich angefallenen Leistungen und Aufwände abgerechnet. (4) Bereits begonnene Leistungsblöcke, Analysearbeiten, Konzeptionsleistungen, Architekturarbeiten, Dokumentationen, Workshops sowie reservierte Projektzeiten gelten anteilig als vergütungspflichtig. (5) Wingmen Experts ist nicht verpflichtet, bei offenen Forderungen weitere Arbeitsergebnisse, Dokumentationen, Zugänge, Nutzungsrechte oder sonstige Leistungen herauszugeben. 9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum (1) Sämtliche von Wingmen Experts entwickelten Konzepte, Frameworks, Diagramme, Modelle, Prozessstrukturen, Templates, Systemarchitekturen, AI-Workflows, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von Wingmen Experts, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. (2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. (3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wingmen Experts unzulässig. (4) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die von Wingmen Experts entwickelten Konzepte, Frameworks oder Systemarchitekturen außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks zu reproduzieren, zu vertreiben oder Dritten zugänglich zu machen. 10. Kommunikations- und Dokumentationsregelung (1) Projektbezogene Kommunikation, Abstimmungen, Freigaben und Dokumentationen können elektronisch erfolgen, insbesondere per: E-Mail, Videokonferenz, Loom, Messenger, Projektmanagementsystem, oder vergleichbaren digitalen Kommunikationsmitteln. (2) Elektronische Kommunikation gilt als verbindlich. 11. Referenznutzung Wingmen Experts ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firmenname und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. 12. Keine operative Umsetzung / keine Eingliederung (1) Wingmen Experts schuldet ausschließlich Beratungs-, Analyse-, Architektur- und Konzeptionsleistungen. (2) Eine operative Umsetzung, dauerhafte Betreuung, Eingliederung in die Betriebsorganisation des Kunden oder Übernahme operativer Verantwortung ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. 13. Haftung (1) Wingmen Experts haftet unbeschränkt nur bei: Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütung begrenzt. (3) Eine Haftung für: entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, oder wirtschaftliche Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (4) Wingmen Experts haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund: höherer Gewalt, technischer Störungen, Plattformausfällen, API-Ausfällen, Internetstörungen, oder Ausfällen externer Dienstleister. 14. Verjährung Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig. 15. Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 16. Abtretungsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wingmen Experts an Dritte abzutreten. 17. Schlussbestimmungen (1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern gesetzlich zulässig. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: Mai 2026